Anwalt Arbeitsrecht Hamburg-Bahrenfeld
Ihre Experten bei Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Abfindungen.

Unsere Rechtsanwälte
Experten für Arbeitsrecht in Hamburg.

David Ahlf - Anwalt für Arbeitsrecht
David Ahlf berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Mit seinen fundierten Fachkenntnissen und Prozesserfahrung unterstütz er Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Sebastian Mahmudy - Anwalt für Arbeitsrecht
Sebastian Mahmudy ist ein erfahrener Rechtsanwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Er berät und vertritt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insbesondere bei Kündigungsschutzklagen, der Verhandlung von Aufhebungsverträgen, Lohnforderungen und Abmahnungen.
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Wir bieten moderne Rechtsberatung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Unternehmen in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Im Falle einer Kündigung oder Aufhebungsvertrag verhandeln wir für Sie die maximale Abfindung.
Unsere Fachgebiete
Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine ganzheitliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf
Telefon: 040-334657950
E-Mail: kontakt@ambitio-rae.de

Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen.
Nein. Die erste Kontaktaufnahme ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie dient dazu, Ihr Anliegen zu schildern und den Sachverhalt mitzuteilen. Wir besprechen mit Ihnen gemeinsam, ob eine anwaltliche Beratung sinnvoll ist und wie wir Ihnen helfen können.
Bei ambitio Rechtsanwälte arbeiten wir mit zwei verschiedenen Vergütungsmodellen, ganz nach Ihren Bedürfnissen und Präferenzen.
Zum einen kann die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgen. Die Gebühr richtet sich nach dem jeweiligen Streitwert und fällt nur einmal an. Sie wissen also von Anfang an genau, welche Kosten auf Sie zukommen.
Zum anderen bieten wir Ihnen eine Honorarvereinbarung an. Der Vorteil: Die Vergütung bemisst sich allein nach dem angefallenen Arbeitsaufwand. Der Aufwand wird in Abschnitten von 6 Minuten erfasst und die Abrechnung erfolgt monatlich.
Ab Zugang der Kündigung läuft die Klagefrist von drei Wochen. Wird innerhalb dieser Frist keine Klage eingereicht, ist die Kündigung wirksam und kann nicht mehr angegriffen werden.
Geben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber keine Erklärung ab, bevor Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben. Jede Kündigung sollte rechtlich geprüft werden. Die meisten Kündigungen sind angreifbar und können erfolgreich abgewehrt werden.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gibt es grundsätzlich nicht. Dennoch wird in der Praxis bei den meisten Kündigungen eine Abfindung gezahlt. Als Faustformel gilt: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Je nach Stärke der rechtlichen Position, Größe des Unternehmens oder der Verhandlungsführung können höhere Abfindungen erzielt werden.


