Insolvenz des Arbeitgebers: das müssen Arbeitnehmer wissen

Eine Insolvenz des Arbeitgebers ist heikel: Was passiert mit Lohn, Abfindung und der Kündigungsfrist? Wer darf überhaupt entscheiden – Arbeitgeber oder Insolvenzverwalter? In unserem aktuellen Beitrag erklären wir, worauf Sie als Arbeitnehmer achten müssen und wie Sie Ihre Rechte sichern.

Die Kündigungsschutzklage ist ein zentrales Instrument, um sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung zu wehren. Doch dabei spielt die Einhaltung der Frist eine entscheidende Rolle. In diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie über die Frist für die Kündigungsschutzklage wissen müssen, wie Sie vorgehen und was passiert, wenn die Frist verpasst wird.

Eröffnung der Insolvenz des Arbeitgebers

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers stellt für Beschäftigte eine erhebliche Belastung dar. Sie wirft nicht nur existenzielle Fragen auf, sondern berührt auch arbeitsrechtlich zentrale Punkte wie Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz und Sozialleistungen.

In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen fundierten Überblick über Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer im Insolvenzfall – sowie konkrete Handlungsempfehlungen zur Wahrung Ihrer Ansprüche.

Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses während der Insolvenz

Die Insolvenzeröffnung führt nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bis zur eventuellen Kündigung durch den Insolvenzverwalter bleiben Sie weiterhin zur Arbeitsleistung verpflichtet. Ein eigenmächtiges Fernbleiben von der Arbeit – auch bei ausbleibendem Lohn – kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Besteht ein erheblicher Zahlungsrückstand, ist ggf. die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts in Betracht zu ziehen, jedoch nur nach juristischer Prüfung.

In jedem Fall ist es wichtig schnell zu handeln und eine professionelle Beratung einzuholen. Nur so ist sichergestellt, dass Ihnen keine Ansprüche und Rechte verloren gehen.

Anspruch auf Insolvenzgeld bei rückständigem Arbeitsentgelt

Bleibt Ihr Gehalt aufgrund der Insolvenz aus, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Insolvenzgeld durch die Bundesagentur für Arbeit (§§ 165 ff. SGB III). Das Insolvenzgeld deckt ausgefallene Nettovergütungen für bis zu drei Monate unmittelbar vor der Insolvenzeröffnung.

Voraussetzungen:

  • Das Arbeitsverhältnis bestand in den drei Monaten vor Verfahrenseröffnung.
  • Die Zahlungsunfähigkeit wurde durch das Insolvenzgericht bestätigt.
  • Der Antrag auf Insolvenzgeld wurde innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung gestellt.

➡️ Ein rechtzeitiger Antrag ist zwingend erforderlich – wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung.

Kündigungsmöglichkeiten bei Insolvenz des Arbeitgebers

Nach Eröffnung des Verfahrens kann der Insolvenzverwalter das Arbeitsverhältnis unter verkürzter Frist (max. drei Monate zum Monatsende) kündigen, unabhängig von vertraglich vereinbarten längeren Kündigungsfristen (§ 113 InsO).

Ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz nach dem KSchG besteht, hängt u. a. von der Betriebsgröße und Dauer der Beschäftigung ab. Eine sozialwidrige Kündigung kann auch im Insolvenzverfahren angegriffen werden.

Behandlung offener Urlaubsansprüche und Überstunden bei Insolvenz des Arbeitgebers

Urlaubsansprüche und Mehrarbeitsvergütungen, die vor der Insolvenz des Arbeitgebers entstanden sind, gelten als Insolvenzforderungen und werden regelmäßig nur anteilig bedient.

Ansprüche, die nach Insolvenz des Arbeitgebers entstehen, gelten als sog. Masseverbindlichkeiten und werden vorrangig befriedigt – etwa bei bestehendem Arbeitsverhältnis über das Eröffnungsdatum hinaus.

Aufhebungsvertrag während der Insolvenz des Arbeitgebers

Ein Aufhebungsvertrag während der Insolvenz ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch besonderer Sorgfalt. Der Insolvenzverwalter tritt an die Stelle des Arbeitgebers und muss dem Vertrag zustimmen. Arbeitnehmer sollten auf die Sicherung offener Ansprüche achten, insbesondere bezüglich Abfindung, Restlohn und Insolvenzgeld. Abfindungen sind in der Insolvenz regelmäßig nicht durchsetzbar. Eine rechtliche Beratung ist in jedem Fall empfehlenswert.

Handlungsempfehlungen für betroffene Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers

Wenn Ihr Arbeitgeber insolvent ist, sollten Sie zeitnah:

  1. Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen sichern
  2. Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen
  3. Arbeitsrechtliche Fristen überwachen (z. B. Kündigungsschutzklage binnen 3 Wochen)
  4. Lohnansprüche prüfen und dokumentieren
  5. Rechtliche Beratung einholen, insbesondere bei Kündigung oder ausbleibendem Lohn

Fazit: Ihre Rechte bestehen auch in der Krise

Auch im Insolvenzverfahren bleiben Ihre Rechte als Arbeitnehmer gewahrt – allerdings ist schnelles und gut informiertes Handeln entscheidend, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Gerne stehen wir Ihnen als spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht mit juristischer Expertise zur Seite – sei es bei der Geltendmachung von Insolvenzgeld, der Prüfung von Kündigungen oder der Durchsetzung offener Ansprüche. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.

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