Aufhebungsvertrag oder Kündigung
Das Wichtigste in Kürze
Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich und meist ohne Kündigungsfrist. Er kann Vorteile haben, etwa eine Abfindung oder einen schnellen Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber. Gleichzeitig droht häufig eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Ob Sie unterschreiben sollten, hängt immer von Ihrer individuellen Situation ab.
Eine rechtliche Prüfung des Vertrags ist daher dringend empfehlenswert.
Was ist ein Aufhebungsvertrag oder Kündigung?
Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Anders als bei einer Kündigung handelt es sich nicht um eine einseitige Entscheidung, sondern um eine gemeinsame Regelung.
Solche Verträge kommen häufig zum Einsatz, wenn ein Unternehmen Personal abbauen möchte oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden will. Der Vertrag muss zwingend schriftlich geschlossen werden (§ 623 BGB); mündliche Absprachen sind unwirksam.
Da ein solcher Vertrag endgültig wirkt und nicht widerrufen werden kann, sollte er immer sorgfältig geprüft werden. Schon kleine Formulierungen können weitreichende Folgen haben – etwa beim Arbeitslosengeld, beim Zeugnis oder bei der Abfindung.
Was unterscheidet den Aufhebungsvertrag oder Kündigung?
Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung: Eine Partei beendet das Arbeitsverhältnis, unabhängig davon, ob die andere zustimmt. Der Aufhebungsvertrag dagegen setzt Einigkeit voraus.
Dieser Unterschied wirkt sich rechtlich erheblich aus. Bei einer Kündigung kann sich der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Beendigung wehren. Beim Aufhebungsvertrag entfällt dieser Schutz vollständig, da die Beendigung freiwillig erfolgt.
Dafür bietet der Vertrag Gestaltungsspielräume. Die Parteien können frei über den Beendigungszeitpunkt, über eine Abfindung und über die Zeugnisformulierung verhandeln. Diese Freiheit ist Chance und Risiko zugleich: Sie ermöglicht faire Lösungen – kann aber auch dazu führen, dass Arbeitnehmer auf wesentliche Rechte verzichten, ohne es zu merken.
Wann ist ein Aufhebungsvertrag oder Kündigung sinnvoll?
Ein Aufhebungsvertrag kann sinnvoll sein, wenn Sie bereits eine neue Stelle antreten möchten oder ohnehin mit einer Kündigung rechnen müssen. Auch wenn beide Seiten einvernehmlich auseinandergehen wollen, ist diese Lösung oft der einfachere Weg.
Vorteilhaft ist der Aufhebungsvertrag insbesondere dann, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung aushandeln oder sich auf eine Freistellung mit Fortzahlung der Vergütung einigen können. Er verschafft Ihnen Planungssicherheit und ermöglicht es, offene Themen – etwa Urlaub, Überstunden oder das Zeugnis – im selben Zug zu regeln.
In der Praxis sollte ein Aufhebungsvertrag aber nie spontan unterschrieben werden. Gerade in Verhandlungssituationen besteht häufig Druck. Eine juristische Prüfung kann hier helfen, Fallstricke zu vermeiden und die eigenen Verhandlungsoptionen realistisch einzuschätzen.
Wann ist es besser, auf die Kündigung zu warten?
In vielen Fällen ist es klüger, eine Kündigung abzuwarten. Wer langjährig beschäftigt ist oder dem allgemeinen Kündigungsschutz unterfällt, hat in der Regel eine deutlich stärkere Position. Wird die Kündigung ausgesprochen, können Sie innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben und eine gerichtliche Überprüfung erzwingen.
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft das Arbeitslosengeld. Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, gibt seinen Arbeitsplatz freiwillig auf – und riskiert deshalb eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen (§ 159 SGB III). Diese kann vermieden werden, wenn der Arbeitgeber nachweislich eine betriebsbedingte Kündigung in Aussicht gestellt hat.
Gerade die Einschätzung, ob ein solcher Nachweis vorliegt, erfordert Erfahrung im Arbeitsrecht. Hier lohnt sich anwaltlicher Rat, bevor Sie den Vertrag unterzeichnen.
Welche Vorteile kann ein Aufhebungsvertrag oder Kündigung haben?
Trotz der Risiken kann ein Aufhebungsvertrag erhebliche Vorteile bieten. Er erlaubt es, den Zeitpunkt des Austritts flexibel zu gestalten und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne belastende Kündigungssituation zu vollziehen.
In Bewerbungsgesprächen wirkt eine einvernehmliche Trennung zudem meist positiver als eine Kündigung.
Oft lässt sich im Rahmen der Verhandlungen eine Abfindung erzielen. Auch über Freistellung, Resturlaub oder Bonusansprüche kann individuell entschieden werden. Wer seine Position kennt und den Vertrag professionell verhandelt, kann damit wirtschaftlich deutlich besser fahren als mit einer reinen Kündigung.
Eine anwaltliche Begleitung sorgt dafür, dass Sie keine Ansprüche verlieren und die Vereinbarung Ihren Interessen entspricht.
Worauf sollten Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag oder Kündigung achten?
Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie alle Details genau prüfen.
Zentral sind die Höhe der Abfindung, der Austrittstermin, offene Ansprüche auf Urlaub oder Überstunden sowie das Arbeitszeugnis. Achten Sie außerdem auf mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und auf nachvertragliche Pflichten wie Wettbewerbsverbote oder Rückzahlungsklauseln.
Ein Aufhebungsvertrag ist bindend und kann nicht widerrufen werden. Sie sollten sich daher nicht unter Druck setzen lassen, sondern die Vereinbarung in Ruhe prüfen.
Eine fachanwaltliche Beratung hilft, die Tragweite der einzelnen Klauseln richtig einzuordnen und – falls nötig – bessere Bedingungen auszuhandeln.
Fazit zum Aufhebungsvertrag oder Kündigung
Ein Aufhebungsvertrag kann eine faire Lösung sein, wenn beide Seiten das Arbeitsverhältnis geordnet beenden wollen. Er bietet Flexibilität, Verhandlungsspielraum und häufig die Chance auf eine Abfindung. Zugleich birgt er Risiken, insbesondere im Hinblick auf das Arbeitslosengeld und den Verlust von Kündigungsschutz.
Wer seine rechtlichen Möglichkeiten kennt und den Vertrag sorgfältig prüfen lässt, kann die Vorteile gezielt nutzen und Nachteile vermeiden.
ambitio Rechtsanwälte berät Arbeitnehmer bundesweit zu Aufhebungsvertrag oder Kündigung und Abfindungsverhandlungen – kompetent, unabhängig und mit klarem Blick für die praktische Umsetzung.
FAQ – Häufige Fragen zum Aufhebungsvertrag
Bekomme ich nach einem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld?
Ja, grundsätzlich schon. Allerdings kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen verhängen, wenn Sie den Vertrag freiwillig unterschrieben haben.
Was ist besser: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?
Dies hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Ist Ihr Arbeitgeber generell zu Kompromissen bereit und haben Sie ein gutes Verhältnis? Dann kann sich ein Aufhebungsvertrag lohnen. Sind die Fronten dagegen schon verhärtet kann oft eine Kündigung der bessere Weg sein, um all Ihre Recht zu schützen.
Kann ich den Vertrag widerrufen?
Nein. Ein Aufhebungsvertrag ist unmittelbar bindend, sobald er von beiden Seiten unterschrieben wurde.
Was ist der Unterschied zu einem Abwicklungsvertrag?
Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis selbst. Der Abwicklungsvertrag regelt nur die Folgen einer bereits ausgesprochenen Kündigung.
Warum sollte man keinen Aufhebungsvertrag machen?
Ein Aufhebungsvertrag führt grundsätzlich zu einer Sperrzeit von 12 Wochen beim ALG 1 Anspruch. Die Sperrzeit kann z.B. durch gesundheitliche Gründe oder eine drohende Kündigung verhindert werden. Wichtig ist in jedem Fall die professionelle Prüfung eines Aufhebungsvertrags, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen.
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